Rauchmelder-Pflicht – Terror 2.0


In NRW sollen Rauchmelder ab 2013 in Neubauten zur Pflicht werden, in Altbauten später.

Hauptursachen für Wohnungsbrände sind Leuchtmittel, elektrische Haushaltsgeräte und Unachtsamkeit im Zuasammenhang mit dem Gebrauch von Tabakwaren; Erstere oftmals durch unsachgemäßen Betrieb, insbesondere das Nichteinhalten von Sicherheitsabständen von Glühbirnen zu brennbaren Materialien. Bei den Haushaltsgeräten führend sind Wäschetrockner und andere wärmeproduzierende Haushaltsgeräte.


Auch ohne Rauchmelderpflicht ist in Deutschland in den vergangenen Jahren die Anzahl der Todesopfer bei Bränden bereits stark zurückgegangen. Seit 1980 hat sie sich etwa halbiert auf etwa 400 Personen jährlich.

Von den Verbliebenen hätte auch mit einer Rauchmelderpflicht nur der geringste Teil gerettet werden können, denn in einem normalen Nichtraucherhaushalt ist gerade dort die Brandgefahr am größten, wo eben aufgrund des allgemein vorherrschen Dunstes gar kein Rauchmelder betrieben werden kann: In der Küche. Hier stehen in der Regel auch Spülmaschine, Kühlschrank und nicht zuletzt der Herd, von denen insgesamt die Hauptbrandgefahr in einem Nichtraucherhaushalt ausgehen dürfte. Der Wäschetrockner, als Brandursache bei den Haushaltsgeräten führend, steht mit der Waschmaschine, wenn er nicht in diese integriert ist, häufig im Badezimmer, einem weiteren Raum, in dem sich aufgrund des allgemein vorherrschenden Dampfes ein Warngerät ebenfalls nicht vernünftig betreiben ließe. In einem Raucherhaushalt wiederum lassen sich derartige Warngeräte in Räumen, in denen die Menschen ihrer Sucht frönen, überhaupt nicht sinnvoll ohne gehäufte Fehlalarme betreiben.


Der relativ geringen Nutzwirkung der Rauchwarngeräte, die somit ganz überwiegend durch Kurzschlüsse, schlecht sitzende Stecker und defekte elektrische Geräte verursachte Brände rechtzeitig erkennen könnten, steht die Gefahr einer allgemeinen Abstumpfung potentieller Ohrenzeugen den erzeugten Warnlauten gegenüber, wie man sie aus den vergangenen Jahrzehnten bereits im Zusammenhang mit Auto-Einbruchsalarmanlagen kennt.

Ausgehend von der Annahme, dass in einem Haushalt drei Rauchmelder vorhanden sind, bei denen jährlich der Batteriesatz ausgetauscht werden sollte, die Batterien aber ohne Austausch 2 Jahre halten, und davon, dass nur in der Hälfte der Haushalte tatsächlich ein regelmäßiger Austausch der Primärzellen auch stattfindet, erzeugt jeder Haushalt jährlich dann 0,75 durch Battterieunterspannung verursachte Fehlalarme. Das klingt harmlos, bei 32 Parteien in einem größeren Wohnhaus sind das monatlich aber schon 2 Fehlalarme!

Ist der Wohnungsinhaber beim Fehlalarm nicht anwesend, kann der Alarm stunden-, mitunter auch tagelang andauern. Bedingt durch die Höhe der Piepsfrequenzen lässt sich die Quelle der akustischen Störung oftmals nur sehr schlecht lokalisieren. Die Mitbewohner im gleichen Haus müssen bei längerer Abwesenheit des verursachenden Wohnungsinhabers den Lärm nachts ertragen oder können beispielsweise – auch im Hochsommer bei mittäglichen Tropentemperaturen – dann nachts eben nicht lüften, wenn es eigentlich thermisch sinnvoll wäre, weil nur bei geschlossenen Fenstern der vorwiegend durch die Luft transportierte Schall außen vor bleibt. Ist der Fehlalarm von den Mitbewohnern dann lokalisiert und kann der Wohnungsinhaber oder ein anderer Befugter nicht kurzzeitig benachrichtigt werden, könnte die hierüber informierte Staatsgewalt (Polizei, Feuerwehr) dann auch die Wohnungstür aufbrechen, um die Alarmursache zu beseitigen. Hoffentlich ist der Wohnungsinhaber dann gut haftpflichtversichert.