Meinungsfreiheit nach amerikanischem Geschmack


In den öffentlich-rechtlichen Medien und der Presse ist seit Beginn der 20er Jahre ein Hype um die Themen Kinderpornographie und Hassbotschaften im Internet entstanden - beides zusammen wohl auf Initiative der Befürworter automatisierter Upload-Filter auf allen großen Internet-Plattformen. Während jedoch die Urheber von Hassmails und Kinderpornos sowie deren Konsumenten eine kleine, wenn auch öffentlich stark überschätzte, Minderheit der Internet-Nutzer darstellen, ist die große Masse – zumeist passiv - betroffen von einer latenten Zensur auf den Internet-Plattformen, die sich aus der unglückseligen Kombination aus amerikanischen Moralvorstellungen, automatischen Filtern, Personalmangel in der inhaltlichen Überwachung und einer gehörigen Portion Ignoranz gegenüber dem europäischen Rechtssystem speist.


Die Rezipienten der Medien nehmen diese Zensur kaum wahr - denn was fehlt, merkt man ja häufig erst, wenn man es zuvor bewusst wahrgenommen hat. Ärger trifft es die Urheber der Inhalte, sofern diesen nicht reiner Unterhaltungscharakter inne ist.

Neil Young hat sich jüngst von der Musikplattform „Spotify“ zurückgezogen. Er wolle mit Fehlinformationen zu Corona nichts zu tun haben, hieß es. Weit zuvor, im September 2020, hatte Spotify schon andersartige Beiträge gesperrt, die zwar wohl nicht dem Mainstream entsprachen, durchaus aber im Rahmen legaler Meinungsäußerung lagen ( https://meedia.de/2021/02/03/als-die-achse-des-guten-von-spotify-verschwand/ ) . Nun hängt Spotify allen angeblich zweifelhaften Inhalten über Corona Links zu angeblich seriöseren Quellen an. Wer entscheidet, was die seriöse Quelle ist? Ist es immer die Quelle aus der Pharmaindustrie, stets diejenige, die das meiste Geld für Werbung hat? Sind Inhalte weniger kommerzieller Art automatisch unseriös und nicht vertrauenswürdig?


Der Fall Marita S.


Mitte der 10er Jahre hatte Marita bei Youtube einen Video-Kanal eröffnet und einige kleinere, selbstgemachte, nicht kommerzielle Videos eingestellt. Nicht eins davon wurde von Youtube beanstandet. Anfang Februar 2021 überarbeitete sie ein bereits seit Jahren dort liegendes Video nicht inhaltlich, sondern im Wesentlichen lediglich bezüglich der dargestellten Auflösung, also rein technisch. Um das überarbeitete Video mit satirischem Inhalt hochzuladen, musste sie zunächst die alte Version vom Server nehmen. Nach dem Re-Upload der technisch aktualisierten Version betrachtete eine dubiose Frau aus Russland das frisch hochgeladene Video. Den Recherchen nach war dies eine Person, die zahlreiche Videos begutachtete – und der deutschen Sprache kaum oder nicht mächtig war, mutmaßlich eine Beschäftigte bei Youtube/Google – oder von der russischen Zensurbehörde. Wenige Stunden später kam von Youtube die Rückmeldung, das Video werde gesperrt, weil es pornographisch sei. Zu sehen war aber lediglich ein nackter erwachsener männlicher Hintern ohne Geschlechtsteile und in nicht sexualisierender Darstellung. Der wäre auch bei strenger Auslegung der Youtube-Nutzungsbedingungen durchaus zulässig.

Marita widersprach. Wenige Stunden später kam erneut eine Mail mit dem Inhalt, das Video verstoße gegen die Nutzungsbedingungen. Nun hieß es, diesmal in einer abschließenden Mail mit No-Reply-Absender: Das Video sei grausam oder gewalttätig! In dem Video ist aber keinerlei Gewalt vorhanden. Da wird niemand verletzt, nicht einmal psychisch – und auch der Koran wurde nicht beschmutzt. Dieser Vorwurf war absolut haltlos und unsinnig, aber Marita hatte – dank der No-Reply-Adresse - nicht einmal die Gelegenheit, diesen Schwachsinns-Vorwurf auszuräumen.

Danach wurde der Youtube Account - ohne jede Möglichkeit der Einrede – gesperrt.

Im BGH-Urteil vom Juli 2021 gegen Facebook stellt das Gericht fest, dass ein solches Portal nicht einfach ohne hinreichende Gelegenheit des Nutzers zur Stellungnahme, nur aufgrund angeblicher Verstöße gegen „Gemeinschaftsstandards“, einen Account sperren und löschen darf. Somit war auch die Sperrung und Löschung des Youtube-Kanals von Marita eindeutig rechtswidrig.

Youtube verstößt schwerwiegend und vorsätzlich gegen geltendes deutsches Recht! Marita S. ist da leider kein Einzelfall. Sicher und unbeanstandet hochladen kann man bei Youtube seit 2010 eigentlich nur noch harmlose, süße Katzenvideos.



Der Fall Moshe T.


Moshe T. hatte seit Mitte der 10er Jahre einen Facebook-Account, den er ganz überwiegend für Persiflage, Karikaturen und Wortspiele in einer FB-Gruppe, die sich mit Anagrammen befasste, nutzte. Zum 1. April 2021, zu einer Zeit großer Impfstoff-Knappheit, postete er als Aprilscherz eine Bildmontage, die eine Aeroflot-Maschine auf dem BER nach der Landung zeigen sollte, deren in kyrillisch als Nowitschok beschriftete Paletten-Ladung gerade aus dem Frachtraum als Impfstoff-Ladegut aus Russland entladen worden war. Monate später meldete sich ein Betrachter dieser Bildmontage, der anscheinend diesen Aprilscherz nicht verstanden hatte. War dies auch hier wieder jemand aus Russland, der die Sperrung eines Accounts einleitete?


Wenige Wochen später, im September und Oktober 2021 erhielt Moshe T. mehrere Male hintereinander dubiose Meldungen, dass mit seinem Konto etwas nicht stimme und er sein Passwort ändern solle. Dann später hieß es mehrere Male, er verstoße gegen die „Gemeinschaftsrichtlinien“ - ohne konkret zu benennen, wogegen er denn verstoße. Anfragen zu Details wurden mit nichtssagenden Verweisen auf die Nutzungsbedingungen pauschal abgeschmettert. Das hatte kafkaeske Züge!

Anfang Oktober dann wurde der Facebook-Account gesperrt, ohne dem Nutzer die Gelegenheit zu geben, auf die dubiosen Verstöße gegen die „Gemeinschaftsrichtlinien“ einzugehen.

Im BGH-Urteil vom Juli 2021 gegen Facebook stellt das Gericht fest, dass ein solches Portal nicht einfach ohne hinreichende Gelegenheit des Nutzers zur Stellungnahme, nur aufgrund angeblicher Verstöße gegen „Gemeinschaftsstandards“, einen Account sperren und löschen darf. Somit war auch die Sperrung und Löschung des Facebook-Accounts eindeutig rechtswidrig. Facebook verstößt schwerwiegend und vorsätzlich gegen geltendes deutsches Recht! Moshe T. ist da leider kein Einzelfall.




Ebay: Die Gedanken sind frei. Wer kann sie ertragen?


Der Autor dieses Textes eröffnete am 10. Januar 2022 einen Account bei Ebay, um ein selbst gestaltetes T-Shirt zu verkaufen. Das T-Shirt enthielt als Schriftzug einen Hinweis auf eine selbst erstellte Website mit absolut rechtskonformem Inhalt ohne Unwahrheiten, die sich jedoch kritisch zur aktuellen Corona-Politik stellt.

Kaum hatte den Autor das Angebot zur Veröffentlichung freigegeben, erreichte ihn eine no-reply-E-Mail mit folgendem Inhalt:

Wir haben Ihr Verkäuferkonto vorübergehend eingeschränkt, da wir Aktivitäten bemerkt haben, die nach unserer Einschätzung ein Risiko für unsere Community darstellen.“

Fürwahr, die Wahrheit kann schon sehr gefährlich sein! Das war schon zu Heinrich Heines Lebzeiten so – und vor kritischen Gedanken muss man die Community natürlich unbedingt schützen! Die könnten womöglich noch gefährlicher sein als Betrüger, die Ware „verkaufen“, die sie gar nicht besitzen – was durchaus bei Ebay schon mal vorgekommen sein soll! Wer hingegen die Evolutionstheorie anzweifelt oder vielleicht auch nur dumme Trump‘sche Sprüche („Make America great again!) wiedergibt, wird wohl bei Ebay mit einem entsprechenden T-Shirt keine Schwierigkeiten bekommen.

Am 18. Januar erhielt der Autor dann erneut eine no-reply-Mail mit derselben „Begründung“ und der Mitteilung, dass das Konto nun dauerhaft gesperrt wurde – ohne konkrete Begründung und nur mit dem lapidaren Hinweis auf einen Link, über den man „mehr darüber erfahren“ könne, „warum Konten gesperrt werden können“ - sowie der Aussicht darauf, dass alle künftigen Versuche, ein Konto bei Ebay einzurichten, scheitern würden. Interessanterweise erhielt der Autor noch nach dieser Mitteilung Werbung von Ebay mit „Tipps“, wie er denn noch erfolgreicher seine Ware darbieten könne. Ein weiterer Protest mit geharnischter Reaktion auf diese Unverschämtheit blieb erfolglos.

Danke Ebay! #boycottEbay